Reise- und Teilnahmebedingungen 
Allgemeine Reise- und Teilnahmebedingungen
von Sidetracks Ltd.
Mit diesen Bedingungen wird das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen als Reisendem, der die Leistungen von SideTracks Ltd. in
Anspruch nimmt, und uns als Ihrem Reiseveranstalter geregelt.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen unbedingt gründlich durch bevor Sie Ihre Reise
buchen, denn sie sind Bestandteil des mit uns geschlossenen
Reisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen
4. Leistungs- und Preisänderungen, Änderung
des Tourverlaufs
5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung,
Ersatzpersonen
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Reiseversicherungen
8. Rücktritt und Kündigung durch den
Veranstalter
9. Aufhebung des Vertrages bei aussergewöhnlichen Umständen
10. Haftung des Reiseveranstalters
11. Haftungsbeschränkung
12. Gewährleistung
13. Mitwirkungspflicht
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
16. Reiseleitung
17. Gesundheit und Fitness
18. Allgemeines
19. Gesetzliche Bestimmungen & Gerichtstand
20. Reiseveranstalter
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde SideTracks den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag und alle daraus entstehenden
Sachverhalte unterliegen den neuseeländischen Gesetzen und
der Rechtssprechung der neuseeländischen Gerichte.
Um eine Reisebuchung sicher zu stellen benötigt SideTracks
oder deren Agent ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular.
Der Anmeldende steht für die Vertragsverpflichtungen aller im Anmeldeformular aufgeführten Teilnehmer ein sowie für etwaige gesonderte Verpflichtungen die durch ausdrückliche Erklärungen übernommen wurden.
Bei Buchung via Internet ersetzt das Eintippen des Wortes: “ACCEPT“ die
Unterschrift des Kunden und hat die gleiche Rechtswirksamkeit.
Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung der Reisebuchung
durch SideTracks zustande und ist bindend von dem Datum an dem
SideTracks die Buchung schriftlich bestätigt hat. Mit Buchungsbestätigung
erhält der Anmeldende eine Kopie des im Internet veröffentlichen
Reiseverlaufs, sowie eine Bestätigung der dort aufgeführten
Leistungen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, wird diese Abweichung für Sie verbindlich,
wenn Sie der Leistungsbeschreibung nicht innerhalb von zehn Tagen
widersprechen.
Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
2. Bezahlung
Sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung bei Ihnen
ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises bzw. eine in der Reisebeschreibung
genannte Anmeldegebühr pro Person zu leisten. Der Reisepreis
ist zahlbar in Neuseeland Dollar (NZD) und kann durch Überweisung
vorgenommen werden. Der vollständige Reisepreis muss spätestens
vier Wochen vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung durch
SideTracks oder dem buchenden Reisebüro eingegangen sein.
Die Reiseunterlagen erhalten Sie unverzüglich nach Zahlungseingang
per Post, Fax oder E-Mail. Sollte der Reisepreis vor Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein, so kann SideTracks vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen (siehe Ziffer 5.1.). Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Alle Preise enthalten 15 % neuseeländische Mehrwertsteuer
(Goods and Services Tax).
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
der ausdrücklichen Bestätigung. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen
Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. SideTracks behält sich
jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungen
vorzunehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen, Änderung des Tourverlaufs
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und
die von SideTracks aus sachlich berechtigten, erheblichen und nichtvorhersehbaren Gründen herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. SideTracks
ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird SideTracks dem Kunden eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
SideTracks in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung der veränderten Reiseleistung dem Veranstalter gegenüber
geltend zu machen.
4.2. SideTracks behält sich das Recht vor Routen- und Programmänderungen
vorzunehmen, sollte dies aufgrund der Wetterverhältnisse oder sonstiger
unvorhergesehener Umstände nötig sein. Diese Entscheidung wird üblicherweise
vom Reiseleiter getroffen und geschieht im besten Interesse der Gruppe und deren
Sicherheit. SideTracks und/oder deren Vertragspartner können für diese Änderungen
nicht verantwortlich gemacht werden.
4.3. Sidetracks behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
b) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
c) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
d) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Ein Rücktritt (Stornierung) von Ihrer gebuchten Reise ist SideTracks
schriftlich mitzuteilen. Die Stornierung tritt nach Erhalt Ihrer schriftlichen
Erklärung in Kraft. Eine Stornogebühr zu Ihren Lasten wird nach der
folgenden Formel errechnet:
Rücktrittsgebühren pro Person bis:
60+ Tage vor Reisebeginn NZ$ 500 zuzüglich aller nachweisbaren Kosten (diesen Betrag übersteigende Anzahlungen
werden erstattet)
59-30 Tage vor Reisebeginn NZ$ 750 zuzüglich aller nachweisbaren Kosten
29-0 Tage vor Reisebeginn NZ$ 1.000 zuzüglich aller nachweisbaren Kosten
Besondere Rücktrittsbedingungen können gelten, wenn diese auf den Programmen
bzw. der Buchungsbestätigung der Reise vermerkt sind.
5.2. Bis zum Reisebeginn können Sie gegen eine Änderungsgebühr von NZ$ 350 zuzüglich nachweisbarer Kosten verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. SideTracks kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.3. Eine Umbuchung auf einen anderen Abreisetermin ist bis 60 Tage vor Beginn
des ursprünglichen Reisetermins kostenfrei. Bei späteren Umbuchungen
wird eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von NZ$ 500 erhoben, zuzüglich
aller sonst anfallenden Kosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1. Für Verspätungen bei Reisebeginn, frühzeitigen Abbruch
der Reise oder nicht in Anspruch genommene Leistungen, die im Preis inbegriffen
waren, erfolgt keine Rückerstattung.
6.2. Muss die Reise infolge Krankheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen
vorzeitig abgebrochen werden oder können einzelne Leistungen aus diesen
Gründen nicht in Anspruch genommen werden, so wird sich SideTracks bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt.
7. Reiseversicherungen
Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen eingeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen,
die Reiserücktrittskosten, Schutz aus medizinischen Gründen, einen
Schutz bei Reiseverzögerungen, Krankheit, Unfalltod, Gepäckverlust
oder -schaden und einen Krankenrücktransport beinhaltet.
Neuseeland hat eine staatliche Unfallversicherung (ACC), die Reisende während
ihres Neuseelandaufenthaltes versichert.
Sie brauchen dennoch eine eigene Reise- und Krankenversicherung, denn ACC deckt
nicht alle unfallbedingten Kosten. ACC kommt nur für Behandlungs- und Rehabilitationskosten
in Neuseeland auf; gewöhnlich zahlen Sie einen Teil dieser Kosten selbst.
Bei einer schweren Verletzung mit langzeitigen Folgen haben Sie zuweilen Anspruch
auf eine einmalige finanzielle Entschädigung sobald der Verletzungszustand
stabilisiert ist.
ACC kommt für keine zusätzlichen durch einen Unfall verursachten Kosten
auf, wie zum Beispiel Reiseverlängerungs- oder Reiseverkürzungskosten,
Rückreisekosten ins Ursprungsland, Behandlungskosten zu Hause und Verdienstausfall.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
8.1. SideTracks behält sich das Recht vor jede Tour, die eine ungenügende
Anzahl von bestätigten Tourteilnehmern aufweist, bis zu 28 Tage vor dem
Tourbeginn zu stornieren. In den seltenen Fällen, in denen SideTracks eine
Reise absagen muss, wird entweder eine alternative Tour angeboten oder alle
bis dahin getätigten Zahlungen zu rückerstattet. Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht. SideTracks übernimmt keine Haftung für Stornierungsgebühren
und Ausgaben, die während der Vorbereitung (Flüge, Anschlussflüge
usw.) für eine stornierte Reise zustande gekommen sind.
8.2. SideTracks hat das Recht Teilnehmer von einer
Reise auszuschliessen , wenn die Durchführung der Reise trotz Abmahnung
durch diesen Teilnehmer nachhaltig gestört wird oder er sich in starkem
Mass vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Aufhebung des
Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SideTracks in einem solchen Fall,
so behält SideTracks den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch die Leistungsträger
anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt
der Störer selbst.
9. Aufhebung des Vertrages bei aussergewöhnlichen Umständen
Wird die Reise in Folge von - bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer - höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z. B.
Krieg, Streik oder durch Vorfälle, die in ihren Auswirkungen vorgenannten Beispielen
gleichkommen (innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen etc.), so können
sowohl SideTracks als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann SideTracks für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10. Haftung des Reiseveranstalters
SideTracks haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung aller in
den Katalogen und auf der Internetseite angegebenen Reiseleistungen und für
die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Alle Aktivitätenin freier Natur bergen Risikoelemente und unsere Kunden
müssen akzeptieren, dass es keine Sicherheitsgarantie von Seiten des Veranstalters geben kann. Wenn Sie sich nicht
sicher sind, ob Sie an einer Aktivität teilnehmen wollen, sprechen
Sie mit Ihrem Reiseleiter, ob er Ihnen eine Alternative anbieten kann. SideTracks
behält sich das Recht vor bestimmte Aktivitäten nicht auszuüben,
wenn es unserer Meinung nach zu gefährlich ist (z.B. bei schlechten Wetterbedingungen).
Neuseeländische Leistungsträger verlangen in der Regel vor Teilnahme
an einer Aktivität die Unterschrift des Kunden unter eine Haftungsausschluss-Erklärung.
SideTracks als Veranstalter oder Agent schliesst alle Vereinbarungen für
diese Touren unter der ausdrücklichen Bedingung ab, dass wir nicht haftbar
sind für Verletzung, Verlust, Unfall, Verspätungen und andere Unregelmässigkeiten
durch höhere Gewalt oder Säumnis eines Leistungsträgers.
11.2. SideTracks übernimmt keine Haftung für Aktivitäten, die vom Kunden
selbständig arrangiert wurden oder Leistungen, die als fakultativ ausgeschrieben sind.
11.3. Keine Haftung wird übernommen für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Aktivitäten, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Unterkünfte), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
12. Gewährleistung
Im Falle einer Beschwerde über jeglichen Aspekt der Reiseleistungen ist
es notwendig den Reiseleiter sofort zu informieren und SideTracks schriftlich
in Kenntnis zu setzen. Nur wenn der Reiseleiter oder SideTracks über das Problem
informiert sind, können Missstände oder Beschwerden
behoben werden.
12.1. Abhilfe – Wird die Reise nachweislich nicht vertragsgemäss erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen. SideTracks kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Ansonsten wird eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht.
12.2. Kündigung des Vertrages – Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet SideTracks innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag durch eine schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
dem Veranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom
Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Veranstalter
den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.
13. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Agentur und Reiseleitung zu melden. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel zu melden, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrnehmung von Ansprüchen
sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat
der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf
der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert ist.
Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben
zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
15. Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
Jeder Reisende braucht einen Reisepass um nach Neuseeland einzureisen. Der Reisepass
muss mindestens 3 Monate über das Reisedatum gültig sein. Deutsche
und EU Staatsbürger brauchen kein Visum.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Für Neuseeland sind keine Impfungen notwendig.
Der Kunde ist verantwortlich für das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
16. Reiseleitung
Ein im Prospekt oder in den Reiseunterlagen namentlich genannter Reiseleiter
ist nicht Bestandteil des Reisevertrages und muss stets unverbindlich bleiben.
SideTracks muss sich Änderungen auch kurzfristig vorbehalten. Eine Änderung
in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des
Reisevertrages.
17. Gesundheit und Fitness
Es liegt in der Verantwortung des Kunden eine Tour auszuwählen,die den eigenen
Fähigkeiten angepasst ist. Je fitter Sie bei Reisebeginn sind, desto mehr
können Sie die Tour geniessen. Der grösste Teil der angebotenen
Reisen erfordert von den Teilnehmern eine normal gute Gesundheit. Sollten Sie
Zweifel an Ihrer gesundheitlichen Eignung haben, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt
zu konsultieren. Gern beantworten wir auch Fragen zu den gesundheitlichen Anforderungen
der einzelnen Touren.
Vor Reiseantritt hat der Teilnehmer SideTracks schriftlich über seinen Gesundheitszustand
zu informieren. Ihre Angaben werden höchst vertraulich behandelt. Ein Gesundheitsfragebogen
wird Ihnen mit der Reisebestätigung zugesandt und ist spätestens bei
Reiseantritt dem Reiseleiter auszuhändigen.
18. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt
vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge .
19. Gesetzliche Bestimmungen, Gerichtstand
Der Vertrag und alle daraus entstehenden Sachverhalte unterliegen den neuseeländischen Gesetzen und der Rechtssprechung der neuseeländischen Gerichte. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
20. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist:
SideTracks Ltd.
tours, tracks and trails in new zealand
PO Box 4437, Christchurch, New Zealand
Geschäftsführer: Angelika Pastoors
Tel +64 3 980 6614
Fax +64 3 980 7714
Mobil + 64 21 228 3912
E- mail: angelika@sidetracks.co.nz
Stand April 2011

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