Neuseeland – überraschend anders   

 

  

Reise- und Teilnahmebedingungen print

Allgemeine Reise- und Teilnahmebedingungen von Sidetracks Ltd.

Mit diesen Bedingungen wird das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisendem, der die Leistungen von SideTracks Ltd. in Anspruch nimmt, und uns als Ihrem Reiseveranstalter geregelt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen unbedingtgründlich durch bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.


  1. Abschluss des Reisevertrages

  2. Bezahlung

  3. Leistungen

  4. Leistungs- und Preisänderungen, Änderung des Tourverlaufs

  5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen

  6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

  7. Reiseversicherungen

  8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

  9. Aufhebung des Vertrages bei aussergewöhnlichen Umständen

10. Haftung des Reiseveranstalters

11. Haftungsbeschränkung

12. Gewährleistung

13. Mitwirkungspflicht

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

16. Reiseleitung

17. Gesundheit und Fitness

18. Allgemeines

19. Gesetzliche Bestimmungen& Gerichtstand

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bieten Sie SideTracks den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertag und alle daraus entstehenden Sachverhalte unterliegen den neuseeländischen Gesetzen und der Rechtssprechung der neuseeländischen Gerichte.

Um eine Reisebuchung sicher zu stellen benötigt SideTracks oder deren Agent ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular.

Der Anmeldende steht für die Vertragsverpflichtungen aller  im Anmeldeformular aufgeführten Teilnehmer ein sowie für etwaige gesonderte Verpflichtungen die durch ausdrückliche Erklärungen übernommen wurden.

Bei Buchung via Internet ersetzt das Eintippen des Wortes: “ACCEPT“ die Unterschrift des Kunden und hat die gleiche Rechtswirksamkeit.

Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung der Reisebuchung durch SideTracks zustande und ist bindend von dem Datum an dem SideTracks die Buchung schriftlich bestätigt hat. Mit Buchungsbestätigung erhält der Anmeldende eine Kopie des im Internet veröffentlichen Reiseverlaufs, sowie eine Bestätigung der dort aufgeführten Leistungen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird diese Abweichung für Sie verbindlich, wenn Sie der Leistungsbeschreibung nicht innerhalb von zehn Tagen widersprechen.top

2. Bezahlung

Sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung bei Ihnen ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises bzw. eine in der Reisebeschreibung genannte Anmeldegebühr pro Person zu leisten. Der Reisepreis ist zahlbar in Neuseeland Dollar (NZD) und kann durch Überweisung vorgenommen werden. Der vollständige Reisepreis muss spätestens vier Wochen vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung durch SideTracks oder dem buchenden Reisebüro eingegangen sein. Die Reiseunterlagen erhalten Sie unverzüglich nach Zahlungseingang per Post, Fax oder E-Mail.

Sollte der Reisepreis vor Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein, so kann SideTracks vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Alle Preise enthalten 12,5 % neuseeländische Mehrwertsteuer (Goods and Service Tax)top

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. SideTracks behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungen vorzunehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.top

4. Leistungs- und Preisänderungen, Änderung des Tourverlaufs

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von SideTracks aus sachlich berechtigten, erheblichen und nichtvorhersehbaren Gründen herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. SideTracks ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird SideTracks dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SideTracks in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der veränderten Reiseleistung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.

b) SideTracks behält sich das Recht vor Routen- und Programmänderungen vorzunehmen, sollte dies aufgrund der Wetterverhältnisse oder sonstiger unvorhergesehener Umstände nötig sein. Diese Entscheidung wird üblicherweise vom Reiseleiter getroffen und geschieht im besten Interesse der Gruppe und deren Sicherheit. SideTracks und/oder deren Vertragspartner können für diese Änderungen nicht verantwortlich gemacht werden.top

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen

a) Ein Rücktritt (Stornierung) von Ihrer gebuchten Reise ist SideTracks schriftlich mitzuteilen. Die Stornierung tritt nach Erhalt Ihrer schriftlichen Erklärung in Kraft. Eine Stornogebühr zu Ihren Lasten wird nach der folgenden Formel errechnet:

Rücktrittsgebühren pro Person bis:

60+ Tage vor Reisebeginn NZ$ 500 zuzüglich aller nachweisbaren Kosten (diesen Betrag übersteigende Anzahlungen werden erstattet)

59-30 Tage vor Reisebeginn NZ$ 750 zuzüglich aller nachweisbaren Kosten

29-0 Tage vor Reisebeginn NZ$ 1.000 zuzüglich aller nachweisbaren Kosten

Besondere Rücktrittsbedingungen können gelten, wenn diese auf den Programmen bzw. der Buchungsbestätigung der Reise vermerkt sind.

b) Bis zum Reisebeginn können Sie gegen eine Änderungsgebühr von NZ$ 350 zuzüglich nachweisbarer Kosten verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. SideTracks kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

c) Eine Umbuchung auf einen anderen Abreisetermin ist bis 60 Tage vor Beginn des ursprünglichen Reisetermins kostenfrei. Bei späteren Umbuchungen wird eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von NZ$ 500 erhoben, zuzüglich aller sonst anfallenden Kosten.top

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

a) Für Verspätungen bei Reisebeginn, frühzeitigen Abbruch der Reise oder nicht in Anspruch genommene Leistungen, die im Preis inbegriffen waren, erfolgt keine Rückerstattung.

b) Muss die Reise infolge Krankheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen vorzeitig abgebrochen werden oder können einzelne Leistungen aus diesen Gründen nicht in Anspruch genommen werden, so wird sich SideTracks bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.top

7. Reiseversicherungen

Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen eingeschlossen.

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen, die Reiserücktrittskosten, Schutz aus medizinischen Gründen, einen Schutz bei Reiseverzögerungen, Krankheit, Unfalltod, Gepäckverlust oder -schaden und einen Krankenrücktransport beinhaltet.

Neuseeland hat eine staatliche Unfallversicherung (ACC), die Reisende während ihres Neuseelandaufenthaltes versichert.

Sie brauchen dennoch eine eigene Reise- und Krankenversicherung, denn ACC deckt nicht alle unfallbedingten Kosten. ACC kommt nur für Behandlungs- und Rehabilitationskosten in Neuseeland auf; gewöhnlich zahlen Sie einen Teil dieser Kosten selbst. Bei einer schweren Verletzung mit langzeitigen Folgen haben Sie zuweilen Anspruch auf eine einmalige finanzielle Entschädigung sobald der Verletzungszustand stabilisiert ist.

ACC kommt für keine zusätzlichen durch einen Unfall verursachten Kosten auf, wie zum Beispiel Reiseverlängerungs- oder Reiseverkürzungskosten, Rückreisekosten ins Ursprungsland, Behandlungskosten zu Hause und Verdienstausfall.top

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

a) SideTracks behält sich das Recht vor jede Tour, die eine ungenügende Anzahl von bestätigten Tourteilnehmern aufweist, bis zu 28 Tage vor dem Tourbeginn zu stornieren. In den seltenen Fällen, in denen SideTracks eine Reise absagen muss, wird entweder eine alternative Tour angeboten oder alle bis dahin getätigten Zahlungen zu rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. SideTracks übernimmt keine Haftung für Stornierungsgebühren und Ausgaben, die während der Vorbereitung (Flüge, Anschlussflüge usw.) für eine stornierte Reise zustande gekommen sind.

b) SideTracks hat das Recht Teilnehmer von einer Reise auszuschliessen , wenn die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch diesen Teilnehmer nachhaltig gestört wird oder er sich in starkem Mass vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SideTracks in einem solchen Fall, so behält SideTracks den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch die Leistungsträger anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

9. Aufhebung des Vertrages bei aussergewöhnlichen Umständen

Wird die Reise in Folge von - bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer - höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z. B. Krieg, Streik oder durch Vorfälle, die in ihren Auswirkungen vorgenannten Beispielen gleichkommen (innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen etc.), so können sowohl SideTracks als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann SideTracks für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.top

10. Haftung des Reiseveranstalters

SideTracks haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung aller in den Katalogen und auf der Internetseite angegebenen Reiseleistungen und für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.top

11. Haftungsbeschränkung

Alle Aktivitätenin freier Natur bergen Risikoelemente und unsere Kunden müssen akzeptieren, dass es keine Sicherheitsgarantie von Seiten des Veranstalters geben kann. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie an einer Aktivität teilnehmen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Reiseleiter, ob er Ihnen eine Alternative anbieten kann. SideTracks behält sich das Recht vor bestimmte Aktivitäten nicht auszuüben, wenn es unserer Meinung nach zu gefährlich ist (z.B. bei schlechten Wetterbedingungen). Neuseeländische Leistungsträger verlangen in der Regel vor Teilnahme an einer Aktivität die Unterschrift des Kunden unter eine Haftungsausschluss-Erklärung.

SideTracks als Veranstalter oder Agent schliesst alle Vereinbarungen für diese Touren unter der ausdrücklichen Bedingung ab, dass wir nicht haftbar sind für Verletzung, Verlust, Unfall, Verspätungen und andere Unregelmässigkeiten durch höhere Gewalt oder Säumnis eines Leistungsträgers.

SideTracks übernimmt keine Haftung für Aktivitäten, die vom Kunden selbständig arrangiert wurden.top

12. Gewährleistung

Im Falle einer Beschwerde über jeglichen Aspekt der Reiseleistungen ist es notwendig den Reiseleiter sofort zu informieren und SideTracks schriftlich in Kenntnis zu setzen. Nur wenn der Reiseleiter oder SideTracks über das Problem informiert sind, können Missstände oder Beschwerden behoben werden.

a) Abhilfe – Wird die Reise nachweislich nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. SideTracks kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Ansonsten wird eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht.

b) Kündigung des Vertrages – Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SideTracks innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch eine schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.top

13. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Agentur und Reiseleitung zu melden. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel zu melden, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrnehmung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.top

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert ist.

Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften

Jeder Reisende braucht einen Reisepass um nach Neuseeland einzureisen. Ihr Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Reisedatum gültig sein. Deutsche und EU Staatsbürger brauchen kein Visum.

Einwohner anderer Länder bitten wir bei Ihrem Reisebüro nachzufragen. SideTracks übernimmt keine Haftung für Einzelreisende oder Gruppen, die die neuseeländischen EinReisebedingungen nicht einhalten.

Für Neuseeland sind keine Impfungen notwendig.top

16. Reiseleitung

Ein im Prospekt oder in den Reiseunterlagen namentlich genannter Reiseleiter ist nicht Bestandteil des Reisevertrages und muss stets unverbindlich bleiben. SideTracks muss sich Änderungen auch kurzfristig vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrages.top

17. Gesundheit und Fitness

Es liegt in der Verantwortung des Kunden eine Tour auszuwählen,die den eigenen Fähigkeiten angepasst ist. Je fitter Sie bei Reisebeginn sind, desto mehr können Sie die Tour geniessen. Der grösste Teil der angebotenen Reisen erfordert von den Teilnehmern eine normal gute Gesundheit. Sollten Sie Zweifel an Ihrer gesundheitlichen Eignung haben, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt zu konsultieren. Gern beantworten wir auch Fragen zu den gesundheitlichen Anforderungen der einzelnen Touren.

Vor Reiseantritt hat der Teilnehmer SideTracks schriftlich über seinen Gesundheitszustand zu informieren. Ihre Angaben werden höchst vertraulich behandelt. Ein Gesundheitsfragebogen wird Ihnen mit der Reisebestätigung zugesandt und ist spätestens bei Reiseantritt dem Reiseleiter auszuhändigen.top

18. Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folgetop.

19. Gesetzliche Bestimmungen, Gerichtstand

Der Vertrag und alle daraus entstehenden Sachverhalte unterliegen den neuseeländischen Gesetzen und der Rechtssprechung der neuseeländischen Gerichte. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Stand Oktober 2009top

 

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